Mitgleidsbeiträge

Hier können Sie die Beitragsordnung als pdf herunterladen.

Lohnsteuerhilfe Hamburg e.V.
-Lohnsteuerhilfeverein-

 

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 15,00 Euro incl. gesetzlicher Umsatzsteuer (Regelsteuersatz).

B) Mitgliedsbeiträge 

Der Mitgliedsbeitrag staffelt sich nach einer Beitragsbemessungsgrundlage, die sich zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, werden diese Einnahmen zusammengerechnet. Dabei wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten Mitglieder werden; es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Einnahmen sind : 

1) Der/die auf der/den Lohnsteuerkarte/n des betreffenden Besteuerungsjahres eingetragene/n Bruttojahresarbeitslohn/löhne, Versorgungsbezüge und steuerfrei bezogene Einnahmen wie die z.B. nach § 3 Nr. 12 und Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskassen), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, außerdem Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unterliegen wie z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie der Anspruch auf Kindergeld. 

2) Sonstige Einkünfte wie z.B. Renten oder Unterhaltsleistungen 

3) Einnahmen aus Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken etc. (siehe § 21 Abs. 1 - 3 EStG) sowie Beteiligungseinkünften aus Vermietung und Verpachtung 

4) Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie privaten Veräußerungsgeschäften

 

Beitragsstufe Bemessungsgrundlage Netto Euro 19 % Brutto Euro
Höchstbeitrag über 100.000 252,10 47,90 300,00
Ermäßigungsstufe 1 90.001 bis 100.000 231,09 43,91 275,00
Ermäßigungsstufe 2 80.001 bis 90.000 210,08 39,91 250,00
Ermäßigungsstufe 3 70.001 bis 80.000 189,08 35,92 225,00
Ermäßigungsstufe 4 60.001 bis 70.000 168,07 31,93 200,00
Ermäßigungsstufe 5 50.001 bis 60.000 147,06 27,94 175,00
Ermäßigungsstufe 6 40.001 bis 50.000 126,05 23,95 150,00
Ermäßigungsstufe 7 30.001 bis 40.000 105,04 19,96 125,00
Ermäßigungsstufe 8 20.001 bis 30.000 84,03 15,97 100,00
Ermäßigungsstufe 9 10.001 bis 20.000 63,03 11,97 75,00
Ermäßigungsstufe 10 bis 10.000 50,42 9,58 60,00

C) Beitragserhebung

Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrages im Sinne von § 7 (3) der Satzung in Anspruch genommen werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Beitrages notwendigen Angaben zu machen. Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen des Vereins für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. 

Die Aufnahmegebühr sowie der erste Jahres-Mitgliedsbeitrag sind beim Eintritt in den Verein zu entrichten. Folgebeiträge sind am 31. Januar eines jeden Jahres auf Basis des Vorjahresbeitrages vorschüssig fällig und werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Werden anlässlich der steuerlichen Beratung höhere oder niedrigere Einnahmen als im Vorjahr festgestellt, ist der Jahres-Mitgliedsbeitrag ggfs. anzupassen und die Differenz nach zu erheben oder zu erstatten.