HH-Steilshoop

Beratungsstelle Steilshoop
RA Norbert Müller
Gründgenstraße 26
22309 Hamburg

Telefon:040/ 63 99 70 78
Fax:040/ 631 33 83
E-Mail:steilshoop@lohi-hamburg.de
Web:www.lohi-hamburg.de

Norbert Müller

Norbert Müller ist seit 1989 als Rechtsanwalt tätig.
Tätigkeitsschwerpunkte: Islamisches Recht, Familienrecht, Vereinsrecht

Die Kanzlei wurde im Jahre 1977 unter der Bezeichnung Ripke Güldner Förstermann von Helmut H. Ripke, Ben-Dietrich Güldner und Thomas Förstermann gegründet.

Sie ist seit dem im Zentrum des Stadtteiles Steilshoop ansässig - Direkt im Ärztehaus neben dem Einkaufszentrum.

Im Jahre 2003 trat Helmut H. Ripke aus Altersgründen aus und Norbert Müller, der bisher als Einzelanwalt tätig war, wurde neuer Partner.

Die Kanzlei führt seit dem die Bezeichnung Müller Güldner Förstermann.

Im April 2010 ist Ben-Dietrich Güldner verstorben. Die Kanzlei wird nun von Norbert Müller und Thomas Förstermann geführt.

Erbrecht

Fragen des Erbrechtes sind nicht nur bei einem Todesfall zu klären, sondern man und sollte schon vorher Regelungen treffen. Gern beraten wir bei der Abfassung eines Testamentes. Ein solches kann in vielen Fällen sinnvoll sein, denn das gesetzliche Erbrecht stimmt nicht immer mit den persönlichen Wünschen überein.

Wir werden ferner tätig bei der Durchsetzung von Pflichtteilsrechten und Vermächtnissen, der Auseinandersetzung von Miterben über den Nachlass sowie in der Testamentsvollstreckung.

Wir beraten auch bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Damit kann eine Person des Vertrauens für den Fall bevollmächtigt werden, dass man sich selbst infolge Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann.

Auch im Erbrecht kann es zur Anwendung ausländischen Rechtes kommen, etwa weil der Erblasser eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder zum Nachlass gehörige Immobilien sich im Ausland befinden. Auch insoweit haben wir Erfahrungen mit diversen ausländischen Rechtsordnungen.

Familienrecht

Das Recht der Ehescheidung und die damit verbundenen Fragestellungen bilden den Schwerpunkt unserer Bearbeitung familienrechtlicher Mandate.

Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, muss anwaltlich vertreten sein. Sind sich die Ehepartner über alle Punkte einig und will der andere Ehepartner der Scheidung nur zustimmen, ist seine Vertretung durch einen Anwalt nicht notwendig. Jedoch kann es angeraten sein, dass sich auch bei einverständlicher Scheidung beide Ehepartner durch einen Anwalt vertreten lassen, etwa weil in Scheidungsfolgesachen weitere eigene Anträge gestellt oder Vergleiche geschlossen werden sollen.

Als Scheidungsfolgesachen kommen in Frage der Versorgungsausgleich über entstandene Rentenanwartschaften, das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Regelungen bezüglich der Ehewohnung, des Hausrates oder auch gemeinsamer Schulden.

Islamisches Recht

Das Islamische Recht ist in zahlreichen Ländern des islamischen Kulturkreises wie Marokko, Ägypten, Iran oder Pakistan Grundlage vor allem des Familien- und Erbrechtes.

Bei Rechtsfällen, an denen aus diesen Ländern stammende Ausländer beteiligt sind, finden aufgrund der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts die Rechtsordnungen dieser Länder auch in Deutschland Anwendung. Aufgrund der Migration ist die Zahl solcher Fälle kontinuierlich gestiegen.

Bei allen Rechtsproblemen – Ehescheidungen, Durchsetzung von Ansprüchen auf Mahr (Morgengabe), Erbangelegenheiten wie Nachlässe von Ausländern in Deutschland u.a. – bei denen Islamisches Recht zum Tragen kommt, bieten wir Ihnen unsere kompetente Beratung an.

Mietrecht

Beim Mietrecht unterscheidet das Gesetz zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum und solchen über andere Sachen. Zu letztgenannten Mietverhältnissen gehören insbesondere solche über Gewerberäume.

Ein Unterfall des Mietrechts ist das Pachtrecht, welches einige Sonderregelungen besitzt, wegen seines gewerblichen Charakters dem Gewerbemietrecht aber sehr nahe steht.

Im Bereich des Mietrechts können wir Sie umfassend beraten. Gern prüfen wir Ihren bestehenden Mietvertrag oder erstellen einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmten Miet- oder Pachtvertrag.

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter; so im Falle einer Kündigung von Mietverhältnissen sowie deren Durchsetzung mittels gerichtlicher Räumungsklage bzw. Abwehr derselben. Ferner bei Problemen mit Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung, bei Mängeln der Mietsache und der Notwendigkeit einer Mietminderung sowie Konflikten bezüglich Kaution oder Renovierungspflichten.

Arbeitsrecht

In der heutigen Zeit haben Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechtes immer mehr an Bedeutung zugenommen. Schnell ist eine Kündigung ausgesprochen, die sozialen und finanziellen Folgen sind für den Betroffenen meist gravierend.

Hier ist Rechtsberatung dringend erforderlich, denn eine Kündigungsschutzklage muss unbedingt innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Wir beraten und vertreten Sie deshalb umfassend in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht. Weitere Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechtes betreffen die Pflichten und Leistungen aus dem Arbeitsvertrag, die Durchsetzung von Lohnansprüchen, den Ausspruch einer unberechtigten Abmahnung, das Ausstellen eines schlechten Zeugnisses oder die falsch berechnete Abgeltung von Resturlaub.

Auch hier geben wir eine ausführliche Beratung und können die notwendigen Maßnahmen ergreifen (außergerichtliche Regelung oder Klage beim Arbeitsgericht).

Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts beraten wir über alle Rechtsfragen rund um das Kraftfahrzeug. Zu den Schwerpunkten gehört dabei die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen (Fahrzeug- und Personenschäden).

Bei Verkehrsunfällen muss die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers in der Regel in voller Höhe für die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung des Geschädigten aufkommen, so dass Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalles nicht zögern sollten, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch kompetenten Rechtsrat einzuholen.

Ferner übernehmen wir die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und verkehrsrechtlichen Bußgeldangelegenheiten.

Wir beraten Sie auch bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kraftfahrzeuges oder Problemen mit der Fahrerlaubnis.

Ausländerrecht

Gerade das Ausländerrecht weist oft komplexe gesetzliche Regelungen und behördliche Anforderungen auf, die kompetente anwaltliche Beratung erforderlich machen.

Wir beraten und vertreten Sie in Einbürgerungsverfahren, beim Familiennachzug aus dem Ausland sowie generell bei aufenthaltsrechtlichen Problemen.

Ebenso in Asylverfahren, wenn Sie von Ausweisung oder Abschiebung bedroht sind oder aber auch, wenn Sie sich hier illegal aufhalten und nach einem Weg zu einem gesicherten Aufenthalt suchen.

Vereinsrecht

Wir beraten Sie auch gern im Bereich des Vereinsrechts.

Bei Gründung eines Vereins können wir eine auf den konkreten Fall abgestimmte Satzung entwerfen und alle Gründungschritte entsprechend vorbereiten von der Gründungsversammlung über die Anmeldung zum Vereinsregister beim Notar bis zur Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.

Bestehende Vereine und Verbände beraten wir bei ihrer laufenden Tätigkeit, insbesondere wenn es zu Konflikten kommt, etwa dem Ein- und Austritt von Mitgliedern, Wahlen oder Satzungsänderungen.

Beratungsstelle Steilshoop
RA Norbert Müller
Gründgenstraße 26
22309 Hamburg

Telefon:040/ 63 99 70 78
Fax:040/ 631 33 83
E-Mail:steilshoop@lohi-hamburg.de
Web:www.lohi-hamburg.de


Kontaktformular

zur HVV Website