HH-Hohenfelde

Beratungsstelle Hohenfelde
RA Thomas Barthol
Wandsbeker Stieg 39
22087 Hamburg

Telefon:040/ 25 33 06 82
Fax:040/ 25 33 06 81
E-Mail:hohenfelde@lohi-hamburg.de
Web:www.lohi-hamburg.de

Thomas Barthol

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps Universität in Marburg und der Universität Hamburg, habe ich 1980 das erste Staatsexamen in Hamburg abgelegt.

Im Anschluss an die Referendarzeit in Hamburg - mit Schwerpunkten im Zivil- und Arbeitsrecht - und dem zweiten Staatsexamen, folgte 1983 die Zulassung als Rechtsanwalt und die Gründung meiner Kanzlei in Hamburg.

Von Beginn an war mein Tätigkeitsbereich nicht in einem eng begrenzten Spezialgebiet, sondern der des Allgemeinanwalts im Zivilrecht und dessen Nebengebieten.

Zu den alltäglichen Fällen gehören versicherungsrechtliche und verkehrsrechtliche, familienrechtliche, arbeitsrechtliche, erbrechtliche, mietrechtliche, baurechtliche und nachbarrechtliche Mandate, einschließlich WEG-Verfahren.

Ein Schwerpunkt ist seit Jahren die Beratung und Durchsetzung der Ansprüche von Pflegediensten und Pflegeheimträgern gegenüber öffentlichen und privaten Kostenträgern.

Neben der allgemeinen zivilrechtlichen Tätigkeit ist ein weiterer Schwerpunkt die Beratung von Künstlern, Veranstaltern, Produzenten, Bildherstellern und -vermarktern, sowie Agenturen und Filmschaffenden. Durch langjährige Erfahrung ist die Vertragsgestaltung mit urheber-, lizenz-, gesellschafts- und persönlichkeitsrechtlichen Bezügen ein Teil des Leistungsangebotes.

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist das Forderungsmanagement, das nach jahrelangen Erfahrungen erfolgreich etabliert werden konnte.

Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass sich die Mandanten individuell, persönlich und kreativ beraten fühlen. Im Vordergrund steht die für den Kunden wirtschaftlich optimalste und praktikabelste Lösung seiner rechtlichen Probleme. In Streitigkeiten mit Dritten wird primär versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Nur wenn es sich nicht vermeiden lässt oder der Mandant auf einer gerichtlichen Klärung besteht, werden die ordentlichen Gerichte angerufen.

Steht im Einzelfall nicht die notwendige Spezialkenntnis zur Verfügung, wird der Mandant an Spezialisten verwiesen. Wichtig ist, dass bei Beginn des Mandats geklärt wird, ob die Sache von hier aus bearbeitet werden kann. Das Vertrauen in die Kompetenz des Rechtsanwaltes ist eine der Grundlagen für das Verhältnis Anwalt - Mandant.

Beratungsstelle Hohenfelde
RA Thomas Barthol
Wandsbeker Stieg 39
22087 Hamburg

Telefon:040/ 25 33 06 82
Fax:040/ 25 33 06 81
E-Mail:hohenfelde@lohi-hamburg.de
Web:www.lohi-hamburg.de


Kontaktformular

zur HVV Website